Finanzamtsnummer – Wie herausfinden?

Finanzamtsnummer – Wie herausfinden?

Prinzipiell wird jedem deutschen Arbeitnehmer eine vierstellige Finanzamtsnummer vom zuständigen Finanzamt zugewiesen. Anhand einer derartigen Nummer ist eine exakte Zuordnung sowohl bei der Lohnsteuer als auch bei der Kirchensteuer und Ähnlichem möglich. Diese Nummer ist ein Element der Steuernummer.

Die Steuernummer ist in keinem Fall mit der sogenannten Steueridentifikationsnummer zu vertauschen. Der Unterschied liegt bereits in der Vergabe, denn letzteres vergibt nicht das Finanzamt, sondern das Bundeszentralamt für Steuern.

Finanzamtsnummer – Wie herausfinden? Das fragen sich viele. Wichtig vorab zu wissen ist, das sie nicht fest an das ganze Leben gebunden ist, sondern sich durchaus ändern kann. Ein Beispiel zum Erlangen einer anderen Finanzamtsnummer ist ein Umzug. Dadurch kann nämlich ein anderes Finanzamt zuständig werden.

Finanzamtsnummer abhängig von Wohnort

Durch einen Wechsel des Wohnraums ändert sich also auch das Finanzamt. Dementsprechend wird dann eine neue Nummer ausgestellt. Die Hauptaufgabe des Finanzamts besteht darin, jegliche Arbeitsprozesse im Hinblick auf die Verwaltung von Steuern zu bewerkstelligen.

Ganz wichtig: Jedes Finanzamt besitzt eine eigene Finanzamts Nr. Man kann diese als eine Art Identifikationsnummer ansehen, die jedem Finanzamt speziell zugewiesen wird. Am einfachsten lässt sich diese Kennziffer identifizieren, wenn ein alter Steuerbescheid herangezogen wird. Auf diesem ist die Steuernummer angegeben, welche  in der Form XX/XXX/XXXXX vorliegt. Dabei lassen sich die ersten beiden Ziffern auf die entsprechende Finanzamtnummer zurückführen. Je nach Wohnort beginnen die Finanzämter mit anderen Nummern – in Berlin etwa die 11. Diese Zahl kommt vor die ersten beiden Ziffern der Steuernummer. So ergibt sich in Berlin beispielsweise die Finanzamt-Nr: 1119.

Möglichkeiten Finanzamtsnummer herauszufinden

Dem Arbeitnehmer stehen meist verschiedene Möglichkeiten zum Herausfinden der eigenen Finanzamtsnummer offen. Zum einen steht diese auf durchweg allen Bescheiden des Finanzamts. Beispielhaft ist diese auf einem Steuerbescheid zu finden. Doch Achtung, auf diesem ist ebenfalls die sogenannte Steueridentifikationsnummer zu finden. Hinsichtlich der Namensähnlichkeit kann es schnell zu Verwechslungen kommen. Hier weisen die ersten beiden Ziffern der Steuernummer in Kombination mit der jeweiligen Postleitzahl auf die gesuchte Ziffer hin.

Zum anderen kann man seine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt unkompliziert erfragen. Gerade wenn noch kein Steuerbescheid vorliegen sollte, zählt diese Variante zu einer effektiven Möglichkeit. Ob telefonisch, via einer E-Mail oder gar per Post sind alles Wege durchaus brauchbar. Noch einfacher kann man seine Finanzamtsnummer über eine Online-Abfrage des Bundeszentralamts für Steuern herausfinden.

Die Nummer richtet sich nach der betreffenden Postleitzahl sowie nach der Gemeinde. Anhand dieser Angaben ist die Finanzamtsnummer schnell ausfindig gemacht. Zu guter Letzt ist immer der Steuerberater ein guter Ansprechpartner. Sollten also noch etwaige Unsicherheiten bezüglich der Finanzamtnummer auftauchen, nicht zögern den Steuerberater zu kontaktieren.

Finanzamtsnummer & Steuernummer – Unterschied und Bedeutung

Die Steuernummer, kurz St.-Nr., wird an jede steuerpflichtige Person vergeben. Jede natürliche oder juristische Person wird damit eine eindeutige Nummer zugewiesen. Daher muss die Steuernummer unbedingt auf abgegebenen Dokumenten wie einer Steuererklärung angegeben werden. Neben einer Steuernummer gibt es weitere spezifische Identifikationen.

  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Umsatzsteuer- Identifikationsnummer

Die bundesweit einheitliche Steuer-Identifikationsnummer ist seit 2008 verbreitet und besteht aus 11 Ziffern. Diese bleibt selbst bei einem Umzug oder einer Hochzeit unverändert im Gegensatz zu Steuernummern.

Steuer-Identifikationsnummern bleiben gültig

Steuer-Identifikationsnummern sind also ein Leben lang gültig und man bekommt diese schon direkt nach der Geburt zugeordnet. Die Steuernummern existieren weiterhin und wurden nicht – wie ursprünglich geplant – abgeschafft. Mithilfe der Steuernummer kann bereits die Poststelle des Finanzamts kurzerhand erkennen, welches Arbeitsgebiet zuständig ist.

Ganz wichtig ist dabei, dass die Steuernummer nichts mit der Steuer-Identifikationsnummer zu tun hat und beide ganz unabhängig voneinander existieren. Bei einem Bescheid sind beide Nummern meist im oberen Bereich zu finden. Aufgrund des Bundeslandes und der Steuerart sehen die meistens Bescheide ähnlich allerdings nicht zu 100% identisch aus.

Wie ist eine Steuernummer aufgebaut?

Der Aufbau sieht wie folgt aus. Mithilfe von Platzhaltern kann diese gut erläutert werden: (F)FF / BBB(B) / UUU(U) P

  • Das F ist eine zwei- beziehungsweise dreistellige Ziffer, die die Bundesfinanzamtsnummer enthält. Also um genau zu sein, welches Finanzamt zuständig ist.
  • B besitzt drei und in Nordrhein-Westfalen vier Zahlen. Diese steht für die Bezirksnummer innerhalb des zuständigen Bereiches des zuständigen Finanzamts.
  • U steht für eine persönliche individuelle Nummer, die normalerweise vierstellig ist und als Unterscheidungsnummer jeder steuerpflichtigen Person gilt. In NRW hat diese allerdings nur drei Ziffern.
  • P steht für eine einstellige Prüfnummer, die sich aus den vorherigen Zahlen ergibt.

Finanzamtsnummer meist bereits im Personalfragebogen angeben

Finanzamtsnummer, Unterschrift der Mitarbeiter

Essenziell ist die Finanzamtsnummer beim Ausfüllen eines Personalfragebogens. Früher – beziehungsweise sogar noch bis vor ein paar Jahren war es ein automatisierter Vorgang jedes Jahr eine Lohnsteuerkarte zugesendet zu bekommen. Zumindest, wenn man einer steuerpflichtigen Tätigkeit nachging.

Die Lohnsteuerkarte umfasste dabei stets alle wichtigen arbeits- und steuerrechtlichen Elemente. Unter anderem war dort auch ein Vermerk mit dem zuständigen Finanzamt. Mittlerweile ist der Prozess jedoch von Grund auf anders. Somit bekommt nicht mehr jeder Arbeitnehmer im Jahr eine Lohnsteuerkarte per Post.

Stattdessen werden alle wichtigen Elemente nur noch über die zugewiesene Steuernummer jedes Arbeitnehmers abgerufen. Umso wichtiger ist daher ein korrekt ausgefüllter Personalfragebogen direkt zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Zudem kann dadurch viel Verwaltungsarbeit gespart werden, wenn bereits ganz früh alles seine richtigen Wege läuft.

Finanzamts Nr zur richtigen Anmeldung für Mitarbeiter

Grundsätzlich benötigt man die zuständige Finanzamtsnummer, um einen Mitarbeiter korrekt steuerpflichtig anzumelden oder gegebenenfalls Lohnsteuer-Jahresbescheide als Arbeitgeber anfertigen zu können. Prinzipiell ist es die Pflicht eines Arbeitgebers – steuerrechtlich gesehen – einen Arbeitnehmer immer an- beziehungsweise abzumelden.

Um dem Arbeitgeber diese Formalitäten einfacher zu gestalten, wird meist direkt zu Beginn im Einstellungsprozess ein Personalfragebogen ausgefüllt. Mit dem lückenlosen Ausfüllen ist auch die entsprechende Finanzamtsnummer anzugeben. Häufig hat ein Mitarbeiter diese Nummer nicht zwingend griffbereit. Die Möglichkeiten des Mitarbeiters sind im oberen Abschnitt zu finden.

In der Steuerbescheinigung enthaltene Informationen:

  • Kirchensteuer
  • Lohnsteuerklasse
  • Freibeträge
  • Ähnlich wichtige Daten, die für eine korrekte Abrechnung sorgen

Die Online-Abfrage kann sowohl durch den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber erfolgen. Alle Möglichkeiten sind jedoch grundlegend machbar. Hat ein Arbeitgeber noch keine Steuerbescheinigung erhalten, so ist es möglich diese unkompliziert anzufordern.

Fazit

Eine Steuer-Identifikationsnummer wird einem einmalig für ein ganzes Leben zugewiesen. Wohingegen die Steuernummer durch eine Änderung der Lebenssituation angepasst wird. Sei es ein Umzug oder eine Hochzeit, für das Wechseln einer Steuernummer kann es viele Gründe geben. Hat man für seine erste Steuererklärung keine Steuernummer parat, ist dies nicht weiter schlimm.

Im Laufe der Prüfung vom Finanzamt und garantiert beim Eintreffen des Einkommensteuerbescheids sind alle wichtigen Informationen zu finden. Danach ist eine Angabe Pflicht. Ansonsten gibt es auch immer die Möglichkeit, diese zu erfragen. Wird eine neue Steuernummer gebraucht, kann diese leicht angefordert werden. Etwa eine unternehmerische Tätigkeit kann ein Grund dafür sein. Besonders als Gründer muss man daran denken, die vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer sowohl in einer Steuererklärung als auch bei jeder Rechnung zu erwähnen.