Heizkostenerfassung – ein Begriff aus dem Verhältnis zwischen einem Hausbesitzer, der als Vermieter tätig ist und dessen Mietern. Allgemein gesprochen, regelt die Heizkostenerfassung den individuellen Heizkostenverbrauch einer Mietwohnung, mit dem Ziel, im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung einem Mieter nur jene Heizkosten in Rechnung zu stellen, die dieser auch wirklich durch seine Heizung verursacht hat.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Heizkostenerfassung zu machen und auch die zu diesem Zweck anzubringenden Apparaturen zu bezahlen. Andersherum ist es aber auch so, dass ein Mieter es nicht verhindern kann, dass in seinen Räumen diese Geräte angebracht werden, wobei dies nicht für alle Räume zutrifft; es gibt Ausnahmen.
Für die Erfassung der Heizkosten zu beachten
50 bis 70 Prozent der Heizkosten müssen durch die Geräte, die den genauen Verbrauch eines Mieters dokumentieren, berechnet werden. Der Rest ist eine Pauschale, die den Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, die alle Mieter und möglicherweise auch den Vermieter selbst betreffen.
- Anzuwenden ist dabei die Norm DIN EN 835.
- Es greift die Heizkostenverordnung. Für die technischen Details wiederum ist die DIN 4713 zuständig.
- In diesem Sinne ähnelt die Thematik derjenigen des Einbaus von Stromzwischenzählern.
- Beides gehört zur Sphäre von Miet- und Vermietungsverhältnissen und zur genauen Abrechnung von Energieverbrauch.
Diese Heizkostenerfassung wird durch Geräte bewerkstelligt, die an den Heizkörpern angebracht werden und den tatsächlichen Verbrauch messen. Auch hier gibt es eine bedeutende Parallele zu den zwischengeschalteten Stromzählern: Im Moment ist die überwiegende Zahl dieser Geräte analog, doch seit geraumer Zeit wird Stück um Stück auf digitale Apparate umgestellt. Es gibt Unterschiede in den Zählsystemen, die hier erklärt werden sollen.
Heizkostenerfassung: Welche Geräte zur Erfassung gibt es?
Grundsätzlich ist zwischen einem Heizkostenverteiler und einem Wärmemengenregler zu unterscheiden. Als Heizkostenverteiler bezeichnet man zuallererst einen Verdunster, der an die Heizkörper gehängt wird und in dem eine Flüssigkeit immer, wenn die Heizung betätigt wird, ein klein wenig mehr verdunstet.
- Auf diese Weise kann der Verbrauch an Energie abgelesen werden, um dann in Rechnung gestellt zu werden.
- Immer mehr werden diese Geräte jedoch von neueren, digitalen verdrängt.
- Diese neuen Apparaturen arbeiten mit Sensoren und erlauben so eine permanente Datenerhebung.
- Das hat durchaus einen gewissen Vorteil, da Mietverhältnisse in der Regel nicht am 31. Dezember enden.
- So kann zu jedem Zeitpunkt, zu dem der Mieter die Wohnung verlässt, punktgenau ermittelt werden, wie viel Heizkosten angefallen sind und daher in Rechnung gestellt werden können.
- Eine ganz andere Art der Heizkostenerfassung bietet der Wärmemengenzähler.
- Im Gegensatz zum Verdunster und dessen digitalem Nachfolger ist er in das Rohrsystem der Heizung fest integriert.
Interessant ist es, dass die Entwicklung dieser Geräte ab den 1970er-Jahren zunächst nicht dazu diente, die Heizkosten individuell klar festzustellen, so dass vom Mieter nur das bezahlt wird, was er auch verbraucht hat. Die Stoßrichtung war zunächst allerdings eine ganz andere. Damals war Deutschland bestrebt, sich im Rahmen einer allgemeinen Energiekrise so weit wie möglich von der Abhängigkeit durch die Erdöl produzierenden Länder unabhängig zu machen.
Im Rahmen dieser Bemühung wurden diese Messgeräte entwickelt. Nun jedoch dient es dazu, den Frieden zwischen Mieter und Vermieter dadurch zu ermöglichen, dass genau abgerechnet und nicht gutsherrlich abgeschätzt wird.
Probleme und Möglichkeiten bei der Heizkostenerfassung
Manche Befürchtung ist schon früh aufgekommen, andere später. Auf beiden Seiten der Angelegenheit – sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieter-Seite – gibt es das.
So mutmaßten manche schon bald nach der Einführung der Verdunster, dass die sich darin befindende Flüssigkeit möglicherweise giftig oder sonst wie gesundheitsschädlich sei. Es spricht jedoch alles gegen und nichts für eine solche Annahme.
Mögliche Manipulationen
Vermieter etwa werden immer wieder vom Verdacht beschlichen, ein Mieter habe das Gerät manipuliert und bezahle so nur einen Teil seiner tatsächlich verbrauchten Heizkosten. Mittels PC-Kühler, so wird kolportiert, sei dies möglich. Das setzt jedoch viel kriminelle Energie voraus und kann nachgewiesen werden.
Falsche Montage des Messgeräts
Für technische Probleme steht – pars pro toto – etwas, was immer wieder vorkommt und nicht aus bösem Willen, sondern aus Unkenntnis geschehen kann: die falsche Montage des Messgeräts. Kleine, scheinbar unwichtige Details können zu einem Fehler führen.
Soll es zum Beispiel am Vor- oder am Rücklauf befestigt werden? Doch das ist identifizierbar und von daher auch behebbar. In vielen Fällen ist es nur notwendig, genau die Beschreibung zu lesen, die auf dem Wärmezähler selbst angegeben ist.
Datenschutz
Technisch ist auch eine Befürchtung begründet, die den Datenschutz betrifft. Ist da nicht der Spionage Tür und Tor geöffnet? Digitale Geräte lassen ja durchaus Rückschlüsse auf Verhalten – zum Beispiel des Mieters – zu.
Doch auch dem kann man nachgehen. Es gibt dafür Spezialisten und Verbraucherberatungen sowie im eventuellen Konfliktfall den Weg zum Gericht. Die Situation ähnelt hier abermals derjenigen der Stromzähler, wo die neuen digitalen Geräte auch leicht in einen solchen Verdacht geraten.
Befürchtungen und Probleme sollten jedoch nicht den an sich positiven Hauptaspekt der Heizkostenerfassung in den Hintergrund drängen. Die Bemühung, dahin zu kommen, dass ein Mieter auch nur jene Heizkosten bezahlt, die er selbst verursacht hat.