Jeder Bürger wird bei seiner Geburt im Geburtenregister eingetragen. Was der Name zunächst nicht verrät ist, dass im Geburtenregister auch alle Veränderungen des Personenstandes festgehalten sind. Dazu fallen unter anderem Ehen, eingetragene Partnerschaften, Änderungen des bürgerlichen Namens oder auch Adoptionen.
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister wird beispielsweise benötigt, wenn man seine Partnerin oder seinen Partner heiraten möchte. Die ähnlich klingenden Begriffe Geburtenregister und Geburtsurkunde stiften regelmäßig Verwirrung. Eigentlich ist der Unterschied aber einfach erklärt.
Geburtsurkunden Daten
Bei der Geburtsurkunde handelt es sich, wie bei der Abschrift aus dem Geburtenregister auch, um eine sogenannte Personenstandsurkunde. Die Geburtsurkunde beinhaltet jedoch nur die Informationen über den Geburtseintrag. Weiter sagt sie eigentlich nichts aus.
Die Abschrift aus dem Geburtenregister sagt hingegen mehr oder weniger noch mehr über den Lebensweg aus. Wenn man eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigt, muss man allerdings einige Dinge beachten:
- Wo muss ich sie tatsächlich beantragen?
- Was kostet es mich?
- Geht es auch online oder nur persönlich?
- Bin ich überhaupt zur Anforderung berechtigt?
Gültigkeit der beglaubigten Abschrift aus Geburtenregister
Je nachdem, für welche Organisation oder Behörde man die beglaubigte Abschrift benötigt, werden verschiedene Fristen zum Alter der Geburtenregisterabschrift gesetzt. Möchte man standesamtlich heiraten, darf sie in der Regel nicht älter als 6 Monate sein, sonst verliert er ihre Gültigkeit. Die Abschrift selbst verliert ihre Gültigkeit nicht mit erreichen eines bestimmten Datums. Es kommt darauf an, wo man diese Vorlegen muss.
Wo bekommt man den beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister?
Dazu muss man nur zum Rathaus im Geburtsort gehen. Für beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister ist das dortige Standesamt zuständig. Bei ihm wurde die Geburt ursprünglich gemeldet. Wohnt man allerdings nicht mehr im Geburtsort und der Weg dorthin ist zu weit, gibt es die komfortable Möglichkeit eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister online zu bestellen.
Zu dem Service selbst kommen noch Standesamtgebühren hinzu. In Summe muss man mit etwa 20 Euro rechnen. Daneben kann man die beglaubigte Abschrift auch schriftlich beantragen, entweder per Post, Mail oder auch, wenn auch etwas altmodisch, per Fax.
Formulare gibt es entweder beim jeweiligen Standesamt bzw. auf der Website der Stadt zum Download oder auf verschiedenen Seiten als Vorlage. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass man in Großstädten die Abschrift aus dem Geburtenregister auch zusätzlich beim Bürgeramt anfordern kann.
Ein wichtiger Aspekt ist außerdem, dass zwar auch andere Personen für einen die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen können, es aber eine Einschränkung gibt. In §61 – 66 des Personenstandsgesetzes ist geregelt, dass dies nur direkte Vorfahren, Abkömmlinge oder Ehegatten. Das hat datenschutzrechtliche Gründe.
Was kostet die Erstellung?
Wie bei den meisten anderen Services auch, unterscheiden sich die Kosten für die Erstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister je nach Standesamt und Stadt. Ein grober Richtwert für die Kosten dieser Leistung sind circa 10 – 15 Euro.
Oft muss man die Kosten im Vorfeld per Vorkasse begleichen, entweder vor Ort oder nach Erhalt einer Rechnung per Email bzw. Post. Übrigens sollte man mit einer Wartezeit von mindestens zwei Wochen von der Antragstellung bis zum Erhalt rechnen.
Online anfordern möglich
Auch Behörden sind immer mehr bestrebt, die Chance von Digitalisierung zu nutzen. Die digitalen Lösungen sind dabei relativ unterschiedlich. Es gibt praktisch keine einheitliche Lösung. In der Regel muss man zum einen Angaben über die eigene Person machen und die Postadresse angeben.
Daneben muss, falls der Antragsteller im Auftrag handelt, die Beziehung zu der Person der Geburtenregisterabschrift angeben. In den meisten Fällen werden verschiedene Zahlungsarten angeboten, darunter SEPA-Lastschrift, Master- und Visa-Card oder Überweisung. Oft kann man auch auf einen Schlag mehrere Dokumente auf einmal bestellen.
Beglaubigte Abschrift aus Geburtenregister in Berlin anfordern
In Berlin gibt es seit Jahrzehnten ein gravierendes Problem: Überlastete Behörden und lange Wartezeiten. Monatelanges Warten auf einen Termin beim jeweiligen Bürder- oder Standesamt ist normal. Wenn man keinen Zeitdruck hat, ist das weniger dramatisch.
Sollte man die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister allerdings zeitnah benötigen, macht eine schriftliche Anforderung oder die Nutzung von Online-Diensten mehr Sinn. Rechnen sollte man auf jeden Fall aber mit einer längeren Wartezeit als üblich.
Meist dauert es länger als 4 Wochen, bis man die beglaubigte Abschrift in den Händen hält. In Berlin hat man den Vorteil, dass die Standesämter der verschiedenen Bezirke zum Teil auch Online-Bestellungen ermöglichen. Das geht zum Beispiel in Steglitz-Zehlendorf oder in Treptow-Köpenick.
Beglaubigte Abschrift aus Geburtenregister in Wiesbaden anfordern
Auch die Stadt Wiesbaden hat einen eigenen Online-Dienst für das Bestellen von Urkunden. Ein Antrag kann per Email, Fax, vor Ort oder auch eben online gestellt werden. Das Standesamt in Wiesbaden ist dabei besonders schnell. Die Bearbeitungszeit für Anträge auf Anfertigen einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister ist mit ungefähr 4 Werktagen sehr kurz.
Danach wird die Abschrift kostenfrei auf dem Postweg zugestellt. Modern ausgerichtet ist das Standesamt ebenfalls, da es unter anderem auch Apple Pay als Zahlungsart anbietet. Das ist für Behörden eher außergewöhnlich.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister in München anfordern
Die Stadt München bietet fast alle anderen Großstädte ebenfalls einen Online-Bestellservice für beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister. Daneben kann man sogar auch Geburtszeiten erfragen.
Man muss allerdings beachten, dass das Standesamt zuständig ist, in dem die jeweilige Person geboren ist. Darüber hinaus kann man Geburtsurkunden auch in kleinerem Format zum Einheften in das Stammbuch online bestellen.
Das ist praktisch, wenn das ursprüngliche Exemplar beschädigt oder verschmutzt ist. Handelte es sich um eine Hausgeburt in den Bezirken 21-23, muss man sich an das Standesamt in Parsing wenden, in den anderen Bezirken an das Standesamt München.