Treppenbreite in einem Wohnhaus

Treppenbreite in einem Wohnhaus

In wohl jedem Land, so auch in Deutschland, wird der Bau von Häusern durch Auflagen geregelt, die vor allem der Sicherheit geschuldet sind. Ein Aspekt, der weniger bekannt sein dürfte, ist, dass auch die Treppenbreite in einem Wohnhaus detailliert festgelegt ist.

Zumindest für einen Neubau gelten solche Regeln. In einem alten Haus, gar in einem Haus, das unter Denkmalschutz steht, fallen auch alte, zum Teil historische Treppen unter den sogenannten Bestandsschutz. Ein altes Haus zu kaufen, bedeutet also nicht, die Treppen aufgrund neuerer Bestimmungen bezüglich der Breite herausreißen zu müssen. Welche Regeln gelten aber ganz konkret für die Treppenbreite in neuen Häusern?

Die Landesbauordnung bestimmt die Treppenbreite im Wohnhaus

Um ganz konkret an die Zahlen zu kommen, wie breit die Treppe in einem Wohnhaus sein muss, ist es nötig, die im jeweiligen Bundesland gültige Landesbauordnung zu konsultieren. Insofern diese Ordnungen an die DIN 18065 angebunden sind, ergeben sich für ein Wohnhaus Bestimmungen, die sich allesamt auf die Laufbreite  und nicht auf die gesamte Breite einer Treppe beziehen.

Das ist aus der Beobachtung heraus einsichtig, dass auf Treppen im Wohnhaus kaum jemand an den äußersten linken oder rechten Rändern auf oder ab geht, sondern sich eher zur Mitte der Stufe hin orientiert.

Gemäß dieser DIN 18065  gilt

Im Fall von Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen oder in Maisonette-Wohnungen muss bei notwendigen Treppen, also zum Beispiel Treppen, die Stockwerke mit mindestens einem Aufenthaltsraum in der Form eines Zugangs verbinden, eine Laufbreite von 80 Zentimeter betragen.

  • Der Wert für nicht notwendige Treppen, also beispielsweise zu nicht bewohnten Kellern oder Dachböden, beträgt hingegen nur 50 Zentimeter.
  • Alle 18 Stufen wird ein eingefügter Podest angeraten, der in etwa der Länge eines menschlichen Schrittes entspricht (der allgemein mit ~ 63 Zentimetern angegeben wird). Die Breite eines solchen Podests ist dabei selbstverständlich dieselbe wie im Fall der Treppenstufen.
  • Eine größere Breite verlangt diese DIN-Norm im Fall von Wohnhäusern bis zu 150 Nutzern, nämlich 100 Zentimeter.
  • Für Hochhäuser gelten eine Regel von 125 Zentimetern sowie ein Verbot von Wendeltreppen.
  • Schließlich werden pro 150 zusätzlichen Nutzern 100 Zentimeter mehr an Breite verlangt.

All dies gilt – wohlgemerkt – für die Treppenbreite in einem Wohnhaus. Für Schulen, Theater, Krankenhäuser und andere öffentliche Gebäude gelten hingegen andere Normen. Dort legt die Regel fest, dass die Treppenbreite bei 120 Zentimetern liegen muss. Die Realität übertrifft hier allerdings die Vorschrift. In der Praxis sind hier sogar bis zu 150 Zentimetern durchaus üblich.

Weitere Aspekte und Normen bezüglich der Treppenbreite in einem Wohnhaus

Person die Treppen hochgeht

Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. So will es eine gesellschaftliche Übereinkunft. Lässt sich daraus aber ableiten, dass alle Treppen, die in ihrer Breite zwar der Norm entsprechen, also zulässig sind, tatsächlich in ihrer Ästhetik genauso wirken und auf genau dieselbe Weise für die Bewohner nützlich sind?

Zuallererst ist darauf hinzuweisen, dass sich eine Treppe nicht allein durch ihre Breite definiert. Verschiedene Formen von Handläufen können angebracht werden, für die es dann eigene Bestimmungen gibt. Ein solcher Handlauf verringert zwar nicht die Treppenbreite, doch kann so durchaus der subjektive Eindruck einer schmäleren Treppe entstehen.

Auch vermittelt eine Wendeltreppe oder eine Spindeltreppe (sozusagen eine Wendeltreppe ohne das Loch, das sogenannte Auge, in der Mitte) ein anderes Gefühl für die Treppenbreite in einem Wohnhaus, denn die Stufen stellen sich bei diesen Modellen innen schmäler als außen dar.

Wer also eine Treppe geschickt platziert, der verbraucht vielleicht denselben Raum, vermittelt aber dennoch eine Form von Weite. Kurzum: Eine reine, pflichtschuldige Erfüllung der DIN-Norm macht noch lange nicht den guten Bauherrn.

Unterschiede der Bundesländer beachten

Eine weitere Unklarheit ergibt sich auch aus dem Umstand, dass Deutschland als föderales Land mit einer in manchen Aspekten recht hohen Unabhängigkeit der Bundesländer organisiert ist. Von daher hat sich nicht jede Landesbauordnung die Bestimmungen der DIN 18065 zu Eigen gemacht.

Im Zweifelsfall bleibt es zukünftigen Bauherren also tatsächlich nicht erspart, sich bei den lokalen Behörden selbstständig kundig zu machen. Ebenfalls die Quelle so mancher Unklarheit: Manche Bauordnungen fixieren darüber hinaus ihre Vorgaben für die Treppenbreite in einem Wohnhaus in der Regel in Zentimetern, aber eben nur in der Regel. Hin und wird auch in Millimetern gemessen.

Die Treppenbreite in einem Wohnhaus ist ein Aspekt im Gesamtkontext des Bauens und seiner Regeln. Diese Regeln muss jedoch jeder kennen, der vorhat zu bauen.