MwSt ausweisbar

MwSt ausweisbar

Der Begriff “MwSt ausweisbar” sorgt regelmäßig für Verwirrung. Häufig stößt man auf KFZ-Portalen oder in Zeitungsannoncen auf diesen Begriff. Vor allem Privatpersonen fragen sich oft, ob sie diese Regelung betrifft oder nicht.

Sie sind es gewöhnt Endpreise bzw. Bruttopreise zu sehen und machen sich über die Mehrwertsteuer nur selten Gedanken. Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, wollen wir in diesem Beitrag den Begriff “MwSt ausweisbar” näher erklären und aufzeigen, wen er betrifft und wen nicht.

Was bedeutet “MwSt ausweisbar” generell?

Wie bereits erwähnt, ist die Ausweisbarkeit der Mehrwertsteuer letztens Endes eigentlich nur für den Unternehmer, Freelancer oder Selbstständigen relevant. Kauft dieser ein Produkt ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer, kann er diese auch nicht geltend machen.

Das bedeutet er bekommt sie nicht bei seiner nächsten Umsatzsteuererklärung angerechnet. Übrigens heißt die Mehrwertsteuer deswegen so, weil in der Wertschöpfungskette immer der entstandene Mehrwert versteuert wird.

Beispiel: Ein Hersteller von Druckern verkauft ein Gerät für 238 Euro an einen Elektronikhändler. Darin sind 38 Euro Mehrwertsteuer enthalten, die der Hersteller an das Finanzamt überweist. Der Elektronikhändler wiederum bietet es für 300 Euro Netto an. Inklusive MwSt verkauft er es nun für 357 Euro (57 Euro MwSt).

Da er selbst aber die 38 Euro MwSt an den Händler gezahlt hat, kann er die 38 Euro von den 57 Euro abziehen und muss somit nur die 19 Euro von den 100 Euro Mehrwert abführen. Der Endkonsument wiederum zahlt die vollen 57 Euro. 

Auto mit ausweisbarer MwSt

Wenn ein Auto mit dem Hinweis auf ausweisbare Mehrwertsteuer angeboten wird, ist das ein eindeutiger Hinweis auf einen gewerblichen Anbieter. Einen Unterschied, ob die MWst ausweisbar ist oder nicht, macht es eigentlich nur für den ebenfalls gewerblichen Käufer.

Führt dieser seine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, kann er die im Kaufpreis des Autos enthaltene Umsatzsteuer geltend machen und von seiner geschuldeten Umsatzsteuer abziehen. Würde er ein Fahrzeug ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer kaufen, kann er dies nicht. 

MwSt ausweisbar - was es beim Export zu beachten gibt

Beim Export von Fahrzeugen mit ausweisbarer MwSt gibt es ein paar Dinge zu beachten. Kauft man als Privatperson ein Fahrzeug, das ins Ausland exportiert werden soll, spricht man von einer sogenannten Ausfuhrlieferung. In diesem Fall stellt der gewerbliche Verkäufer dem Käufer eine Nettorechnung aus.

So funktioniert es:

  • Der durch den Verkauf zustande gekommene Umsatz ist steuerfrei
  • Es wird eine Nettorechnung ausgestellt
  • Der Händler wird in den meisten Fällen eine Kaution in Höhe der Umsatzsteuer verlangen
  • Reicht der Privatkäufer die Dokumente zur Ausfuhr ein, bekommt er die Kaution zurück
  • Kann kein Nachweis über die Ausfuhr erbracht werden, ist der Umsatz steuerpflichtig und der Händler wird auf die Kaution zurückgreifen, um seine Pflicht zu erfüllen

Wichtig: Es gibt einen Unterschied, ob der Export in ein EU-Land oder ein Drittland gehen soll. In einem EU-Land ist er nur dann steuerfrei, wenn der Käufer entweder ein Unternehmen ist oder die Privatperson einen Neuwagen erwirbt. In Drittländern ist der Verkauf immer umsatzsteuerbefreit. Dafür muss das KFZ die EU aber tatsächlich verlassen. 

MwSt ausweisbar beim Autoverkauf

Ein Kassenbon

Bei einem Autoverkauf deutet der Zusatz “Mehrwertsteuer ausweisbar” darauf hin, dass der Vorbesitzer ebenfalls gewerblich Tätig war. Dabei kann es sich zum einen um natürliche Personen wie beispielsweise Einzelunternehmer handeln. Zum anderen aber auch um juristische Personen, wie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft.

Die Fahrzeuge stammen nicht selten aus einem Pool von Flottenfahrzeugen. Ein nicht zu verachtender Vorteil dabei ist, dass viele von diesen Fahrzeugen gut gewartet und gepflegt sind. Anders verhält es sich, wenn der Verkäufer das Fahrzeug aus Privatbesitz angekauft hat. Hier kann er nach §25a UStG abrechnen. Dadurch sind die 19% extra nicht im Kaufpreis enthalten.

Der Begriff dafür heißt Differenzbesteuerung, die die Abrechnung von Umsatzsteuer. Differenz deswegen, weil nur die Differenz zwischen dem EK und dem VK mit Umsatzsteuer versehen wird. Oft wird der Begriff synonym für die Versteuerung von Gebrauchtwagen verwendet. 

Ist eine ausweisbare MwSt auch beim Leasing relevant?

Die Mehrwertsteuer ist auch beim Leasing von Fahrzeugen ein wichtiger Faktor, da diese bei einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen oder Selbstständigen ein durchlaufender Posten ist, welcher monatlich die Umsatzsteuerlast schmälert.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Leasingangebote immer explizit angeben, dass die Mehrwertsteuer ausweisbar ist. Meist werden bieten Onlineportale aber ohnehin nur Fahrzeugen an, bei denen dies der Fall ist.

MwSt ausweisbar - Brutto oder Netto?

Oft stellen sich Privatpersonen im Zusammenhang mit dem Zusatz “Mehrwertsteuer ausweisbar” die Frage, ob der Preis denn nun Netto oder Brutto ist. Kurz gesagt: Es kommt darauf an! In den überwiegenden Fällen wird es sich aber um einen Bruttopreis handeln. Manche Verkäufer, insbesondere Online-Portale, verkaufen allerdings hauptsächlich an Gewerbekunden.

Dann kommt es durchaus vor, dass die einzelnen Fahrzeuge mit Nettopreise ausgeschrieben sind. Unternehmen interessieren sich nämlich meist nur für die Nettopreise, da sie letzten Ende ja eigentlich nur diesen zahlen müssen. Es empfiehlt sich der Vorsicht halber immer, einen genaueren Blick darauf zu werfen, ob es sich um Brutto- oder Nettopreise handelt.

Der Anbieter LeasingTime beispielsweise gibt alle Preise bzw. monatlichen Raten als Bruttopreise an, mit dem Zusatz “inkl. MwSt”. Auf Nettopreise können Endverbraucher einfach 19% MwSt draufschlagen, um den Preis zu erhalten, den sie zahlen müssen. 

Das gilt bei einem Privatverkauf

Grundsätzlich hat man bei einem Privatverkauf nicht die Möglichkeit, Mehrwertsteuer auszuweisen. Das liegt daran, dass Privatpersonen selbst nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Unabhängig davon, ob man das Produkt oder das Fahrzeug an einen gewerblichen oder privaten Interessenten verkauft, gilt der Grundsatz “Brutto gleich Netto”.

Privat muss man sich also eigentlich nie um das Ausweisen von Mehrwertsteuer kümmern. Einzig und allein wird die MwSt für den gewerblichen Käufer interessant, wenn er von der zuvor erwähnten Differenzbesteuerung gebrauch macht.

Tipp: Bei dem Privatverkauf eines Fahrzeuges kann man vertraglich die Sachmängelhaftung ausschließen. Dadurch kann man verhindern, dass man nach dem Verkauf für teure Reparaturen oder gar fingierte Mängel aufkommen muss. 

Privatkauf und ausweisbare MwSt

Die ausgewiesene Mehrwertsteuer hat bei einem Privatkauf keine nennenswerten finanziellen Folgen. Besteht allerdings Unklarheit darüber, ob das Inserat von einem Händler stammt, ist die Anmerkung “Mehrwertsteuer ausweisbar” ein eindeutiger Hinweis auf einen Händler.

Darüber hinaus ist es ein Indiz dafür, dass es sich nicht um eine kleine Klitsche handelt, sondern um ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen, das höchstwahrscheinlich Erfahrung im KFZ-Handel hat.

Den wohl entscheidendsten Unterschied macht der Zusatz aber bei der Garantie und der Gewährleistung. Diese wird man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei Privatpersonen nicht bekommen. Wer darauf also nicht verzichten kann oder will, sollte nur nach gewerblichen Anbietern Ausschau halten. Hierfür kann die ausgewiesene Mehrwertsteuer in Zweifelsfällen besonders hilfreich sein.