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PV Einspeisevergütung

Erneuerbare Energien für PV Einspeisevergütung

Photovoltaik Einspeisevergütung – klingt kompliziert, ist es aber nicht. Es handelt sich dabei nämlich um den am häufigsten angewandten Fördermechanismus auf der ganzen Welt. Dieses besagt, dass nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) jeder, der aus Storm Photovoltaik erzeugt und dies in das öffentliche Stromnetz einspeist, eine sogenannte Einspeisevergütung erhält. Dies bedeutet, dass der Verbraucher pro Kilowattstunde Solarstrom einen bestimmten Geldbetrag bekommt.

Insgesamt beläuft sich der Zeitraum, in welchem die Einspeisevergütung für PV-Strom ausgezahlt wird, über 20 Jahre. Neben Photovoltaik fördert der Staat zudem noch weitere Einspeisungen von Strom in erneuerbare Energien. Wie hoch die PV Einspeisevergütung letztlich ausfällt und was es dabei sonst noch zu beachten gibt, wird im folgenden Text erklärt.

Wie hoch sind die Kosten für eine PV-Anlage?

Wer sich mit dem Thema PV Einspeisevergütung beschäftigt, trifft zwangsläufig auch auf das Thema Kosten. Denn zunächst muss ermittelt werden, ob es sich überhaupt lohnt, eine Solarstrom Anlage privat oder gewerblich installieren zu lassen.

Um dies zu ermitteln, sollte man im Vorhinein alle Einnahmen und Ausgaben genaustens kalkulieren, um später nicht vor einem unverhofften Kostenberg zu stehen. Die Kosten für eine Photovoltaikanlage inklusive Montage liegen im fünfstelligen Bereich. Abhängig ist der Preis von der Leistung der Anlage: Diese wird in kWp angegeben, je höher sie ist, desto größer werden auch die Anschaffungskosten sein.

So erhält man eine PV-Anlage mit einer relativ geringen Leistung von 6 kWp (damit werden ca. 5700 kWh Strom pro Jahr erzeugt) ab einem Preis von 11.099€. Zum Vergleich: Eine PV-Anlage mit einer Leistung von 12 kWp (und einer jährlichen Stromproduktion von ca. 11.400 kWh) ist ab etwa 18.599€ erwerblich.

PV Einspeisevergütung – Was ist das?

Photovoltaik Einspeisevergütung – bei diesen beiden Wörtern wissen wahrscheinlich nur die wenigsten Menschen, was damit gemeint ist. Es handelt sich bei dieser Maßnahme, die auch Einspeisungsvergütung genannt wird, um eine staatlich festgelegte Vergütung. Diese tritt dann in Kraft, wenn eine bestimmte Art von Stromerzeugung beim Verbraucher erfolgt.

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Gefördert werden hierbei in der Regel erneuerbare Energien, also Windkraft-, Solar-, Wasserkraft-, Geothermie- sowie Biomasseanlagen. Die Auflagen für die Subvention unterscheiden sich von Staat zu Staat, sodass in manchen Staaten auch andere Arten von Stromerzeugung eine Einspeisevergütung erhalten. Der Preis für die erneuerbaren Energien, welcher pro Mengeneinheit (z.B. €/kWh) angegeben wird, ist grundsätzlich höher als der Marktpreis des Stroms, wodurch ein besonderer Anreiz des Fördersystems entsteht.

Es handelt sich bei der PV Einspeisevergütung also um eine monetäre Förderung für Ökostromerzeuger, die sicher innerhalb einer bestimmten, festgelegten Laufzeit abspielt. Denn wichtig zu wissen ist außerdem, dass die PV Einspeisevergütung ab dem Datum der Inbetriebnahme über einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt wird. Ist dieser Zeitraum allerdings überschritten worden, finden keine weitere Förderungen für die Betreiber mehr statt.

PV Einspeisevergütung in Österreich

Neben Deutschland, Portugal und Frankreich gehört auch Österreich zu den bekannten Vertreter der PV Förderungen. So erhält auch Österreich einen Einspeisetarif für erneuerbare Energien wie zum Beispiel Photovoltaik. Es gibt auf österreichischer Bundesebene hierfür eine spezielle Einspeise-Tarifverordnung sowie eine Bundestarifförderung und einen Einspeisetarif.

Zuständig hierfür sind der Klima- und Energiefonds sowie die Abwicklungsstelle für Ökostrom. Insgesamt setzt sich die Landesförderung in Oberösterreich beispielsweise folgendermaßen zusammen: Betreiber bekommen 200€ pro Kilowattstunde der Anlage bzw. 300€ pro Kilowattstunde für den Stromspeicher.

Wie berechnet man die Einspeisevergütung?

Glühbirne auf Rasen

Da die Förderprämien für die Erzeugung von Ökostrom mittels Photovoltaik Anlagen äußerst attraktiv sind, denken viele Verbraucher darüber nach, sich eine Solarenergie Anlage privat oder gewerblich installieren zu lassen. Um einen ersten Überblick über die Kosten- und Gewinnaufstellung zu erhalten, ist es sinnvoll, im Vorhinein bereits die Kosten mit den Fördergeldern abzugleichen. Es ist auch überhaupt nicht schwierig, dies zu berechnen.

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Im Word Wide Web finden sich mittlerweile zahlreiche sogenannte „EEG Rechner“. Dabei handelt es sich um hilfreiche Online Tools, mit deren Hilfe man schnell und unkompliziert die individuelle Einspeisevergütung – zum Beispiel für Photovoltaik – berechnen lassen kann. Dies nimmt nur einige wenige Minuten in Anspruch und die Rendite der Solaranlage kann außerdem ziemlich genau berechnet werden.

Bei den meisten dieser Online Rechnern, die ermitteln, ob und inwiefern sich eine eigene Photovoltaikanlage lohnt, werden nur sehr wenige Angaben benötigt:

  • Zum einen wird die Anlagenart der EEG-Anlage benötigt (Freiflächen- oder Gebäudeanlage).
  • Daneben muss das Datum der Inbetriebnahme angegeben werden.
  • Der letzte anzugebene Wert ist die elektrische Nennleistung.

Mit diesen drei Werten kann man dann auf ganz einfache Art und Weise überprüfen, ob es sich lohnt, eine eigenen Solarstrom Anlage installieren zu lassen, indem der aktuelle Einspeisevergütungssatz für die individuelle Photovoltaikanlage ermittelt wird.

Wie hoch ist die Förderung?

Für zukünftige Betreiber von Solarstrom Anlagen ist es natürlich immens wichtig, zu wissen, wie hoch die staatliche Förderung des PV-Stroms ist. Seit dem Jahr 2017 sind die neuen Regelungen des EEG in Kraft getreten, die auch heute noch gültig sind. Die aktuellen Zahlen können stets auf der Seite der staatlichen Bundesnetzagentur eingesehen werden.

Aufgrund des starken Zubaus im letzten Quartal des Jahres 2020 haben sich die EEG Vergütungssätze für PV Anlagen allerdings erneut verändert. Seit Oktober 2020 beträgt die momentane Einspeisevergütung 8,49 Cent pro kWh bei Anlagen mit weniger als 10 kWp. Größere Anlagen erhalten hingegen eine Einspeisevergütung von 8,24€ pro kWh. Verglichen mit dem Beginn des Jahres 2020 liegt eine deutliche Senkung der Einspeise-Gelder vor, da sie beispielsweise im Januar 2020 bei Anlagen bis zu 10 kWp noch 9,87€ betrugen.

Ein erneuter Anstieg der Einspeisevergütung bleibt möglich, ist jedoch unwahrscheinlich aufgrund des immer weiter fortschreitenden Zubaus. Zudem hängen die Vergütungen ab von der Art der Anlage und deren Größe sowie vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Wie bereits erwähnt, wird die monetäre Förderung immer für 20 Jahre (plus Restmonate bis zum jeweiligen Jahresende) ausgezahlt.

Degression der Einspeisevergütung

Seit einigen Jahren findet im Bereich der PV Einspeisevergütung sowie der EEG-Förderung eine deutliche Degression statt. Anleger sollten also davor Rücksprache und sich genauer informieren, ob sie wirklich von einer Photovoltaik Anlage profitieren. Entsprechende Fachberater können dabei durchaus gute Dienste bei der Errechnung des Kosten-/Nutzenfaktors liegen. In Zukunft ist aufgrund einer umweltfreundlicheren Politik vielleicht mit einer Trendwende zu rechnen – momentan geht der Trend der Vergütung jedoch eher ins negative.

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Wie läuft die Zahlung der PV Einspeisevergütung ab?

Um einen ersten Einblick in die Art des Ablaufs der PV Förderung zu erhalten, sollte man sich über die verschiedenen Schritte informieren, bei denen es gewisse Punkte zu beachten und einzuhalten gilt. Die verschiedenen Teilschritte sollten vor der Entscheidung für eine Ökostrom Anlage genaustens durchdacht werden.

Beispielsweise muss ein separater Stromzähler gesetzt werden, bevor man eine Einspeisevergütung erhalten kann. Auch ein Anschluss der Ökostrom Anlage an des Stromnetz sowie die Netzverträglichkeitsprüfung ist vor der Auszahlung erforderlich. Darüber hinaus ist der Energieversorger zur Abnahme des Solarstroms verpflichtet.

verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater. Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).