In der heutigen Zeit kann man viele Bankgeschäfte ganz bequem per Lastschrift abwickeln. Fakt ist aber auch, dass man bei dieser Zahlungsart sehr schnell aus den Augen verlieren kann, welche Zahlungen eigentlich vom eigenen Konto abgehen. Hierbei kann ein sonstiger Einzug helfen, den man auch zurückgeben kann.
Grundsätzlich sollte man seine Einnahmen und Ausgaben regelmäßig kontrollieren. Man kann sich von seiner Bank die Kontoauszüge monatlich zukommen lassen oder per Online-Banking tagesaktuell nachsehen. Bei einer ständigen Kontrolle sollte auch auffallen, wer mit welchem Zweck dauerhaft Geld vom eigenen Konto abbucht. Unstimmigkeiten fallen so schnell auf und können entsprechend angegangen werden.
Sonstiger Einzug – Betrug?
Sollte einem bei der regelmäßigen Kontrolle auffallen, dass das Konto mit einem sonstigen Einzug belastet wurde, sollte man nicht lange zögern. Es ist durchaus möglich, dass man hier Opfer eines Betrugs wurde, was man ohne eine Kontrolle nicht direkt bemerkt hätte.
Wenn eine Überweisung bemerkt wird, die man nicht zuordnen kann, sollte man sich umgehend mit der Bank in Verbindung setzen, was es mit der entsprechenden Abbuchung auf sich hat. Wenn selbst die Bank nicht genau weiß um was es geht, sollte man die Telefonnummer der abbuchenden Firma recherchieren und sich persönlich darum kümmern.
Spätestens wenn dann klar wird, dass es keine Firma, keine Telefonnummer oder sonstige Kontakte gibt, sollte man hellhörig werden und zunächst einmal von einem Betrug oder zumindest von einem Betrugsversuch ausgehen.
Was kann man gegen einen sonstigen Einzug tun?
Wenn man davon ausgeht, einem Betrüger zum Opfer gefallen zu tun, sollte man umgehend wieder mit der eigenen Bank in Kontakt treten. In den meisten Fällen kann die Überweisung mit der Begründung der unberechtigten Abbuchung wieder zurückgenommen bzw. storniert werden.
Zu beachten ist jedoch, dass dies nur bis zu einer Zeit von 6 Wochen nach Erhalt der Kontoauszüge möglich ist. Daher auch der Hinweis auf eine kontinuierliche Kontrolle. Sollte bis dahin nichts passiert sein, wird die Buchung als abgeschlossen angesehen.
Eine solche Fristverlängerung ist besonders gut, falls man mit einer Entmietung zu tun hat. Eine Entmietung entsteht beispielsweise durch den Druck eines Vermieters, um schnell neuen Mietraum zu generieren. Eventuell handelt es sich gar nicht um einen Betrug, sondern den gezielten Versuch einen Mieter zu vertreiben.
Kein Betrug, sondern nur ein Fehler?
Die Anzahl der monatlichen Abbuchungen kann schon verwirrend sein. Die Miete, verschiedene Versicherungen, Handyverträge usw. sind nur wenige Ausgaben, die im Zweifel regelmäßig per Lastschrift vom eigenen Konto abgezogen werden.
Bei der Menge kann es selbst bei regelmäßiger Kontrolle passieren, dass einem eine Abbuchung durchrutscht, die man selbst nicht autorisiert hat. Es kann sich dabei aber auch um einen simplen Fehler im System handeln und muss nicht direkt einem Betrug zugeordnet werden. So ist es schon passiert, dass aus einer Zahlung von 100 Euro aus Versehen 1.000 Euro geworden sind.
Das geht natürlich auch in die andere Richtung, denn es gibt immer wieder Meldungen von Privatpersonen, die von einer Firma extrem hohe Geldbeträge überwiesen bekommen. Meist sind die Beträge aber genauso schnell wieder weg, wie sie gekommen sind.
Online-Banking als Geheimtipp für sonstige Einzüge
Mittlerweile sind bereits unzählige Nutzer nahezu komplett auf Online-Banking umgestiegen. Vor allem die ältere Generation hat hier aber noch Sicherheitsbedenken oder kennt sich mit der Technik und dem Internet einfach nicht gut genug aus, um sich bei Geldgeschäften im Netz sicher zu fühlen. Die Anbieter der gängigen Banken haben sich aber definitiv um die Sicherheit ihrer Kundschaft gekümmert.
Der große Vorteil ist, dass man seine Konten immer direkt auf einen Blick parat hat. Man kann jeden Tag kontrollieren, welche Beträge abgegangen und eingegangen sind. Selbst wenn es zu einem sonstigen Einzug gekommen ist, den man nicht zuordnen kann, braucht es meistens nur wenige Klicks, um diesen wieder rückgängig zu machen.
Sollten bei dieser Transaktion weitere Gebühren für die Rückbuchung anfallen, werden diese vom Verursacher übernommen. Sollten sie also einem Betrüger zum Opfer gefallen sein, darf dieser auch noch die Buchungsgebühren übernehmen.
Fristverlängerung durch SEPA-Mandat
Mit der Umstellung auf das SEPA-Verfahren mit den entsprechenden IBAN- und BIC-Nummern ist das Online-Geschäft mit Lastschriften noch einmal sicherer geworden und sonstige Einzüge ohne Berechtigungen kommen nur noch selten vor.
Damit muss nämlich schriftlich vom Verbraucher bestätigt werden, dass Abbuchungen getätigt werden dürfen. Sollte es zu einer Abbuchung ohne das sog. SEPA-Mandat kommen, hat man als Kunde der Bank sogar bis zu 13 Monate Zeit, diese Überweisung rückgängig zu machen.
Fazit – Vorsicht ist geboten
Obwohl Geldgeschäfte vor allem online immer sicherer werden, ist dennoch Vorsicht geboten. Gerade bei Privatkäufen oder Verkäufen auf Plattformen wie Ebay Kleinanzeigen, Kleiderkreisel und Co. tummeln sich zahlreiche Betrüger. Mit den eigenen Daten sollte man nicht hausieren gehen. Selbst bei kleinen Geschäften empfiehlt es sich, die Zahlung über Paypal abzuwickeln.
Hier muss lediglich die eigene E-Mail-Adresse ausgetauscht werden und als Käufer hat man bei einer Zahlung über Waren und Dienstleistungen den Käuferschutz, falls es zu Problemen kommt. Viele setzen noch immer auf Überweisungen, wenn man allerdings seine BIC und die IBAN nicht herausgibt, minimiert sich das Risiko eines sonstigen, nicht autorisierten Einzugs.