Handwerksunternehmen gründen ohne Meister

Handwerksunternehmen gründen ohne Meister

Wer ein Handwerksunternehmen ohne Meister gründen möchte, der hat einige gute Chancen tat­sächlich seinen Traum umsetzen zu können, denn seit 2004 wurden in sehr vielen, ehemals meister­pflichtigen Berufszweigen, die Beschränkungen auf den Meisterbrief aufgehoben und somit auch anderen (weniger) qualifizierten Gründern eröffnet. Diese Öffnung wurde vom Bundestag 2020 je­doch wieder teilweise, aufgrund von Qualitätsmängel in bestimmten Bereichen, revidiert.

Eine Alternative gibt es dennoch auch für dies Berufsfelder, denn es besteht nur die Verpflichtung auf eine Unternehmensgründung mit Meister. „Mit“ ist hierbei das wichtige Schlagwort, denn es ist ebenfalls möglich in Kombination mit einem Partner zu gründen, der diese Qualifikation hat, aber dann selbst den Großteil der Geschäftsführung zu übernehmen. In diesem Fall dient die Person mit dem Meisterbrief als technischer Betriebsleiter, somit kann die Pflicht „umgangen“ werden.

Welche Handwerksunternehmen sind meisterpflichtig und welche nicht?

Tatsächlich gibt es eine Unzahl an verschiedenen Berufen im Handwerk und es ist fraglich, ob je­mand alle aufzählen könnte. Nochmals schwieriger ist aber das Wissen, welcher Beruf davon nun meisterpflichtig ist oder nicht. Es gibt jedoch eine Möglichkeit sich ungefähr ein Bild von der Art des Berufes zu machen. Sogenannte zulassungsfreie Handwerksbetriebe entspringen zumeist dem künstlerischen oder gestalterischen Bereich, da hierbei keine direkte Gefahr für Kunden besteht.

Eine Übersicht über zulassungsfreie Berufe ist in der Handwerksordnung (HWO) in der Anlage B1 und B2 zu finden. Beispielsweise ist es möglich einen Hausmeisterservice ohne Meisterbrief zu gründen, da hier die Gefahr auf lebensgefährliche Situationen fast nicht gegeben ist. Ein Meister­brief ist hingegen dort notwendig, wo es sehr genau um die fach- und sachgerechte Ausübung des Handwerks geht. Hierbei soll vor allem der Kunde vor Gefahrensituationen durch fachliche Mängel geschützt werden. Die Berufe, die immer oder wieder unter die Meisterpflicht fallen, finden sich in der HWO unter der Anlage A.

Wie gründet man einen Handwerksbetrieb?

Ist man sich sicher, dass der ausgewählte Beruf entweder der Meisterpflicht nicht unterliegt oder man einen Meister als technischen Leiter anstellen kann, dann können sich die Gedanken um die Gründung eines Handwerksbetriebs ohne Meister drehen. Kommt eine Betriebsübernahme nicht in Frage, muss natürlich die eigene Gründung her. Hier gilt es bei der Handwerkskammer einen Be­trieb anzumelden.

Wichtig ist, dass am Anfang die Qualifikationen stimmen, insbesondere die Zulassungsvorausset­zungen, wie mehrjährige Berufserfahrung, Gesellenabschluss und weitere individuelle Vorausset­zungen, die vom jeweiligen Berufsfeld abhängig sind. Sehr wichtig ist auch die Kapitaldeckung am Anfang, da die ersten Aufträge erst angenommen werden müssen und oftmals längere Wartezeiten auf die ersten Einnahmen daher nicht ausgeschlossen sind.

Vor der Gründung sollte man folgendes tun:

  • Den Markt analysieren
  • Voraussetzungen prüfen
  • Rechtsform wählen
  • Businessplan erstellen
  • Handwerksbetrieb anmelden
  • Kundenakquise
  • Handwerksbetrieb ausstatten

In manchen Bereichen ist eine Kapitalinvestition am Anfang ebenfalls nur in hohen Ausgaben überhaupt denkbar, hier sollte man sich diverse Zuschüsse vom Staat näher anschauen – möglicherweise kommen auch Banken in Frage als Kreditgeber. In allen Fällen wird aber zumeist ein ausführlicher Businessplan verlangt, in dem die Firma statistisch offengelegt werden soll, sodass die Vermutung besteht, dass der neugegründete Betrieb sich auch hält und daher für Kreditgeber in Frage kommt.

Internetauftritt planen und erstellen lassen

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Eine, wenn nicht die wohl beste Empfehlung im 21 Jahrhundert ist der Aufbau einer eigenen Internetpräsenz. Bill Gates wird das Zitat zugeordnet: „Is your business not on the internet, then you are soon out of business.“ Zu deutsch: Ein Unternehmen, dass nicht ins Internet expandiert, ist bald schon kein Unternehmen mehr, sondern pleite. Die Expansion ins Netz ist der Vorteil, denn kleine und mittlere Unternehmen noch immer den traditionellen Handwerksbetrieben haben.

Denn diese haben keinen Internetauftritt oder er ist altbacken und wirkt nicht mehr zeitgemäß und vertrauenswürdig. Diese Schwäche können neue gegründete Handwerksunternehmen, die auch ohne Meister gegründet wurden, ausnutzen und durch eine engere und transparentere Kundenbindung ans Ziel gelangen. Wer nicht mehr übers Netz gefunden wird, erhält trotz vielleicht höherer Qualifikation nämlich keine Aufträge.

Daher lohnt es sich schon am Anfang in eine gute und optisch ansprechende Webseite zu investieren, die auch alle Arbeiten ausführlich und prägnant vorstellt. Damit können die Kunden direkt sich von der Machart der Dienstleistungen überzeugen und auch per Email oder sogar über eine WhatsApp-Anbindung an die Webseite mit dem Unternehmen unkompliziert kommunizieren. Somit wird es für den Kunden sehr einfach einen Auftrag zu buchen und bei Rückfragen zu interagieren.

Outsourcing

Um einen Internetauftritt planen und erstellen zu lassen, bieten sich prinzipiell zwei Möglichkeiten an. Die eine Möglichkeit ist der Rückgriff auf (teure) Webdesigner, die diese Arbeit abnehmen. Die andere Möglichkeit ist es mithilfe von intuitiven und leicht verständlichen Ratgebern selbst zu unternehmen, denn es ist einfacher als man denkt, eine Webseite selbst zu gestalten.

Fazit: Handwerksunternehmen gründen ohne Meister

Ein Handwerksunternehmen gründen und das ohne Meister ist auch im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts noch gut möglich, trotz der gesetzlichen Änderungen 2020 und mit der Möglichkeit einen Meister als technischen Betriebsbereiter einzustellen, sind auch alle anderen meisterpflichtigen Gewerbearten problemlos möglich. Es mag am Anfang nicht so einfach sein, aber mit der richtigen Kundenakquise und einem guten Webauftritt, ist es definitiv möglich.